Teilnahmebedingungen

für das Voting und die Verlosung zum VETO Tierschutzpreis 2026. Stand: Oktober 2026.

§ 1 Veranstalter

Veranstalter des Votings und der Verlosung ist die VETO Vereinigung europäischer Tierschutzorganisationen gGmbH, Fritz-Peters-Straße 20, 47447 Moers, vertreten durch den Geschäftsführer Filip Novakovic (im Folgenden „VETO“). Kontakt: spendengala@veto-tierschutz.de.

§ 2 Gegenstand

(1) Anlässlich ihres zehnjährigen Bestehens vergibt VETO erstmals den VETO Tierschutzpreis in zwei Kategorien: „Tierschutzpreis – größte Reichweite“ für die Person, die die größte Reichweite für den Tierschutz geschaffen hat, und „Tierschutzpreis – nachhaltige Wirkung“ für die Person, die in kürzester Zeit eine nachhaltige Wirkung im Tierschutz erzielt hat.

(2) Je Kategorie stehen zwei von VETO nominierte Personen zur Wahl.

(3) Die Preise werden am 5. November 2026 auf der Charitygala „10 Jahre VETO“ im Hyatt Regency Düsseldorf verliehen.

(4) Mit dem Voting ist eine Verlosung von Gala-Karten verbunden (§ 9).

§ 3 Zeitraum

Das Voting läuft vom 20. Oktober 2026, 00:00 Uhr, bis zum 1. November 2026, 23:59 Uhr (jeweils deutsche Zeit). Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stimme über den Link in der Bestätigungsmail bestätigt wird. Später bestätigte Stimmen werden nicht gezählt.

§ 4 Teilnahmeberechtigung

(1) Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Spende, einem Ticketkauf oder einer sonstigen Leistung.

(2) Teilnehmen können natürliche Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.

(3) Mitarbeitende von VETO und an der Konzeption oder Durchführung beteiligte Personen sind vom öffentlichen Voting und von der Verlosung ausgeschlossen. Die Mitarbeitenden von VETO geben ihre Stimmen ausschließlich im Rahmen der internen Wertung ab (§ 6). Die Nominierten sind von der Verlosung ausgeschlossen.

(4) Die Teilnahme ist nur persönlich und mit einer eigenen E-Mail-Adresse möglich. Eine Teilnahme über Gewinnspielservices, automatisierte Dienste oder Dritte ist ausgeschlossen.

§ 5 Stimmabgabe

(1) Zur Stimmabgabe wählen Teilnehmende auf der Voting-Seite eine nominierte Person aus, geben ihre E-Mail-Adresse ein und senden die Stimme ab. VETO schickt daraufhin eine Bestätigungsmail. Die Stimme zählt erst, wenn sie innerhalb des Voting-Zeitraums über den Link in dieser Mail bestätigt wird.

(2) Je E-Mail-Adresse kann pro Kategorie eine Stimme abgegeben werden. Es kann in einer oder in mehreren Kategorien abgestimmt werden; Kategorien ohne Stimme können bis zum Ende des Votings nachgeholt werden.

(3) Bestätigte Stimmen können nicht geändert oder zurückgezogen werden.

(4) Aufrufe der Nominierten oder Dritter, für eine nominierte Person abzustimmen, sind zulässig, soweit sie nicht gegen § 7 verstoßen.

§ 6 Ermittlung der Preisträgerinnen und Preisträger

(1) Das Ergebnis je Kategorie setzt sich zu 50 Prozent aus dem öffentlichen Voting und zu 50 Prozent aus einer internen Wertung der Mitarbeitenden von VETO zusammen. Bei der internen Wertung hat jede und jeder Mitarbeitende eine Stimme pro Kategorie.

(2) Für jede nominierte Person wird ihr Anteil an den gültigen Stimmen des öffentlichen Votings und ihr Anteil an den internen Stimmen in Prozent ermittelt. Der Gesamtwert ist der Mittelwert beider Anteile. Es gewinnt, wer in der jeweiligen Kategorie den höchsten Gesamtwert erreicht.

(3) Bei Gleichstand entscheidet die Geschäftsführung von VETO.

(4) Zwischenstände werden nicht veröffentlicht. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden am 5. November 2026 auf der Charitygala bekanntgegeben und anschließend auf veto-tierschutz.de und in den Social-Media-Kanälen von VETO veröffentlicht. VETO dokumentiert die Auswertung.

§ 7 Manipulation und Ausschluss

(1) Unzulässig sind insbesondere der Einsatz von Skripten, Bots oder anderen automatisierten Verfahren, die Nutzung von Wegwerf-, Fremd- oder massenhaft angelegten E-Mail-Adressen, der Kauf oder Tausch von Stimmen gegen eine Gegenleistung sowie jede andere Form der Manipulation.

(2) Besteht der begründete Verdacht eines Verstoßes, kann VETO die betroffenen Stimmen für ungültig erklären und Teilnehmende vom Voting und von der Verlosung ausschließen, auch nachträglich. Ein bereits zuerkannter Gewinn kann in diesem Fall aberkannt werden.

(3) Sind Nominierte an einer Manipulation beteiligt oder veranlassen sie diese, kann VETO sie von der Wertung ausschließen.

§ 8 Auszeichnung und Preisgeld

(1) Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten eine Auszeichnung, die auf der Charitygala überreicht wird.

(2) Zusätzlich ist jede Kategorie mit einem Preisgeld verbunden: 10.000 Euro in der Kategorie „größte Reichweite“ und 8.000 Euro in der Kategorie „nachhaltige Wirkung“.

(3) Das Preisgeld wird von VETO als Spende direkt an eine steuerbegünstigte Körperschaft mit Tierschutzzweck im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung gezahlt, die die Preisträgerin oder der Preisträger benennt. Die Steuerbegünstigung ist durch einen aktuellen Freistellungsbescheid oder einen Feststellungsbescheid nach § 60a Abgabenordnung nachzuweisen. Erfüllt die benannte Organisation diese Voraussetzungen nicht, kann eine andere Organisation benannt werden.

(4) Eine Auszahlung des Preisgelds an die Preisträgerinnen und Preisträger persönlich ist ausgeschlossen.

§ 9 Verlosung

(1) Unter allen Teilnahmeberechtigten mit mindestens einer bestätigten Stimme verlost VETO einmal zwei Karten für die Charitygala „10 Jahre VETO“ am 5. November 2026 im Hyatt Regency Düsseldorf, Speditionstraße 19, 40221 Düsseldorf: für die Gewinnerin oder den Gewinner und eine Begleitperson.

(2) Jede E-Mail-Adresse nimmt einmal an der Verlosung teil, unabhängig davon, in wie vielen Kategorien abgestimmt wurde. Die Abstimmungsentscheidung hat keinen Einfluss auf die Gewinnchance.

(3) Der Gewinn umfasst die Teilnahme am Galaabend inklusive veganem 3-Gänge-Menü und den im Ticket enthaltenen Getränken im Gesamtwert von 360 Euro. Anreise, Übernachtung und sonstige Kosten sind nicht enthalten. Es gilt der Dresscode Abendgarderobe / dunkler Anzug. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch ist ausgeschlossen.

(4) Die Gewinnerin oder der Gewinner wird nach Ende des Votings per Zufallsprinzip unter allen Teilnahmeberechtigten ermittelt.

(5) Die Gewinnerin oder der Gewinner wird per E-Mail an die beim Voting angegebene Adresse benachrichtigt und muss den Gewinn innerhalb von 24 Stunden nach Versand der Benachrichtigung bestätigen und dabei den vollständigen Namen beider Gäste mitteilen. Andernfalls verfällt der Gewinn, und VETO zieht nach demselben Verfahren eine Ersatzgewinnerin oder einen Ersatzgewinner.

(6) Die Gewinnerin oder der Gewinner und die Begleitperson müssen am Tag der Gala mindestens 18 Jahre alt sein. VETO kann bei der Gewinnbenachrichtigung und am Einlass einen amtlichen Lichtbildausweis verlangen. Ist die Gewinnerin oder der Gewinner nicht teilnahmeberechtigt, verfällt der Gewinn, und es wird eine Ersatzgewinnerin oder ein Ersatzgewinner gezogen. Ist die Begleitperson minderjährig, kann eine andere volljährige Begleitperson benannt werden.

(7) Nach der Bestätigung erhält die Gewinnerin oder der Gewinner eine Buchungsbestätigung, die beim Einlass als Ticket gilt.

(8) Der Name der Gewinnerin oder des Gewinners der Verlosung wird nur mit gesonderter Einwilligung veröffentlicht.

(9) Findet die Gala aus Gründen, die VETO nicht zu vertreten hat, nicht statt, entfällt der Gewinn ersatzlos.

§ 10 Änderung, Unterbrechung und Abbruch

VETO behält sich vor, das Voting oder die Verlosung aus wichtigem Grund zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, insbesondere bei technischen Störungen, Manipulation oder wenn die ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen Gründen nicht gewährleistet ist. VETO informiert in diesem Fall auf der Voting-Seite.

§ 11 Haftung

VETO übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Voting-Seite jederzeit erreichbar ist oder E-Mails zugestellt werden. Die gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

§ 12 Datenschutz

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist VETO. Die E-Mail-Adresse wird zur Durchführung des Votings und der Verlosung genutzt. Für Newsletter oder Werbung wird sie nur mit gesonderter Einwilligung verwendet. Alle Informationen enthalten die Datenschutzhinweise unter https://www.veto-tierschutz.de/datenschutz/.

§ 13 Keine Verbindung zu Plattformen

Das Voting und die Verlosung stehen in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook, TikTok oder anderen Plattformen und werden von diesen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) VETO kann diese Teilnahmebedingungen aus wichtigem Grund ändern. Änderungen werden auf der Voting-Seite veröffentlicht.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.