VETO

CHARITYGALA

Datenschutzhinweise

Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir verarbeiten, wenn Sie unsere Buchungsseite aufrufen, ein Ticket für die Charitygala „10 Jahre VETO“ buchen und an der Veranstaltung teilnehmen.

1. Verantwortliche und Kontakt

Verantwortlich für die Verarbeitung ist:

VETO Vereinigung europäischer Tierschutzorganisationen gemeinnützige GmbH, Fritz-Peters-Straße 20, 47447 Moers, vertreten durch den Geschäftsführer Filip Novakovic, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16335.

E-Mail info@veto-tierschutz.de. Für Anfragen zur Charitygala: spendengala@veto-tierschutz.de.

2. Aufruf der Buchungsseite

Die Buchungsseite und die dahinterstehende Anwendung werden im Netzwerk von Cloudflare betrieben. Anbieterin ist die Cloudflare Germany GmbH, Rosental 7, 80331 München, die hierfür auf die Infrastruktur der Cloudflare, Inc., 101 Townsend Street, San Francisco, CA 94107, USA, zurückgreift.

Bei jedem Aufruf werden technisch notwendige Verbindungsdaten verarbeitet, insbesondere Ihre IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, die angeforderte Seite oder Datei, die übertragene Datenmenge, der Status der Auslieferung, die zuvor besuchte Seite sowie Angaben zu Browser und Betriebssystem.

Zweck der Verarbeitung ist die technische Auslieferung der Seite, die Gewährleistung ihrer Stabilität und die Abwehr von Angriffen und automatisierten Zugriffen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse besteht in einem sicheren und störungsfreien Betrieb der Buchungsstrecke. Soweit hierbei Informationen auf Ihrem Endgerät gespeichert oder aus ihm ausgelesen werden, ist dies zur Bereitstellung des von Ihnen ausdrücklich gewünschten Dienstes unbedingt erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG); einer Einwilligung bedarf es dafür nicht.

Cloudflare verarbeitet diese Daten ausschließlich nach unserer Weisung auf Grundlage eines Vertrages über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Die Anwendung und die zugehörige Datenbank sind in der Region Frankfurt am Main (Deutschland) eingerichtet. Verbindungsdaten können gleichwohl in Rechenzentren des weltweiten Netzes von Cloudflare verarbeitet werden, soweit die eingesetzten Regionalisierungsfunktionen dies nicht ausschließen. Für eine Verarbeitung in den Vereinigten Staaten stützt sich Cloudflare, Inc. auf ihre Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework und damit auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023; ergänzend gelten Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.

Die Verbindungsdaten werden nur für einen kurzen Zeitraum vorgehalten und anschließend automatisch gelöscht oder anonymisiert.

3. Reichweitenmessung, keine Cookies zu Analysezwecken

Wir werten die Zugriffe auf die Buchungsseite ausschließlich serverseitig in zusammengefasster Form aus. In die Seite sind keine Analyse- oder Tracking-Skripte eingebunden. Zu Analyse- oder Werbezwecken werden weder Cookies gesetzt noch Informationen auf Ihrem Endgerät gespeichert oder ausgelesen. Eine Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG ist deshalb nicht erforderlich; ein Einwilligungsbanner wird nicht eingesetzt.

Rechtsgrundlage der Auswertung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse besteht in der bedarfsgerechten Gestaltung der Buchungsseite.

Eine Zusammenführung dieser Auswertung mit Ihren Buchungsdaten findet nicht statt.

4. Buchung von Tickets

Wenn Sie über unsere Buchungsseite ein Ticket buchen – entgeltlich oder als Freiticket –, verarbeiten wir die für die Abwicklung erforderlichen Daten: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Anschrift und Telefonnummer, die Namen der teilnehmenden Personen, die Buchungsdaten sowie die Angaben zur Zahlung.

Zweck ist der Abschluss und die Durchführung des Ticketvertrages einschließlich Rechnungsstellung, Ticketversand und Kommunikation mit Ihnen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit wir Ihre Daten zur Erfüllung steuer- und handelsrechtlicher Pflichten verarbeiten, beruht dies auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Die Angabe dieser Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich. Ohne sie können wir Ihre Buchung nicht bearbeiten.

5. Zahlungsabwicklung

Zur Zahlung stehen PayPal, Apple Pay und Kreditkarte zur Verfügung. Die Zahlungen wickeln wir über die Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande, ab. Eingesetzt werden die Mollie Payments API, Mollie Components und der Mollie Hosted Checkout.

Die Eingabefelder für Ihre Zahlungsdaten werden von Mollie bereitgestellt, oder die Zahlung wird auf einer Seite von Mollie abgeschlossen. Vollständige Kartennummern und vergleichbare Zahlungsdaten gelangen dabei nicht zu uns und werden von uns nicht gespeichert. Wir erhalten von Mollie lediglich die Rückmeldung über den Status der Zahlung und deren Zuordnung zu Ihrer Buchung.

Mollie verarbeitet Ihre Zahlungsdaten nach eigenen Datenschutzbestimmungen und in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung.

Je nach gewählter Zahlungsart werden die für die Durchführung der Zahlung erforderlichen Daten zusätzlich übermittelt an:

– PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22–24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg. Die technische Abwicklung erfolgt über Mollie; die Zahlung wird über unser eigenes PayPal-Händlerkonto ausgeführt.

– Apple Distribution International Ltd., Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland (bei Zahlung mit Apple Pay).

– das jeweilige kartenausgebende Institut und die beteiligten Kartennetzwerke (bei Zahlung mit Kreditkarte).

Diese Stellen verarbeiten Ihre Daten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung. Rechtsgrundlage der Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Soweit im Rahmen der Zahlungsabwicklung Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden, geschieht dies auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission oder auf Grundlage von Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.

6. Menüwahl, Unverträglichkeiten und Allergien

Im Buchungsvorgang können Sie eine Menüvariante auswählen. Diese Auswahl verarbeiten wir zur Planung der Bewirtung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Zusätzlich können Sie uns freiwillig eine Lebensmittelunverträglichkeit, eine Allergie oder einen sonstigen gesundheitsbezogenen Umstand mitteilen. Diese Angabe verarbeiten wir ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO und ausschließlich zu dem Zweck, Ihre Verpflegung entsprechend zu planen. Wir geben die Angabe nur an die Küche der Veranstaltungsstätte weiter und löschen sie nach der Veranstaltung. Die Angabe ist keine Voraussetzung für Ihre Buchung.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Der Widerruf ist an spendengala@veto-tierschutz.de zu richten.

Im Formular sind die Menüvarianten als reine Auswahl ohne Begründungsabfrage anzubieten. Für gesundheitsbezogene Angaben ist ein gesondertes, ausdrücklich als freiwillig gekennzeichnetes Feld mit eigener, nicht vorangekreuzter Einwilligungserklärung vorzusehen. Die Angaben dürfen nicht auf dem Ticket, in der Buchungsbestätigung oder auf Tischkarten erscheinen.

7. Einlass, Veranstaltungsstätte und beauftragte Dienstleister

Zur Organisation des Einlasses führen wir eine Einlassliste mit den Namen der teilnehmenden Personen. Für den Einlass, die Betreuung der Gäste und die Garderobe setzen wir eine von uns beauftragte Service- bzw. Hostessenagentur ein; diese verarbeitet die Daten ausschließlich nach unserer Weisung auf Grundlage eines Vertrages nach Art. 28 DSGVO.

An die Veranstaltungsstätte – das Hotel Hyatt Regency, Speditionstraße 19, 40221 Düsseldorf – übermitteln wir die für die Tisch- und Sitzplatzplanung sowie für die Bewirtung erforderlichen Angaben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse besteht in einem geordneten und sicheren Ablauf der Veranstaltung.

8. Benefizauktion und Tombola

Nehmen Sie an der Benefizauktion teil, erheben wir zur Ausgabe einer Bietnummer Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Anschrift und Ihre E-Mail-Adresse und lassen uns einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen; eine Kopie des Ausweises fertigen wir nicht. Erhalten Sie den Zuschlag, verarbeiten wir diese Daten zur Abwicklung des Erwerbs. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Losen der Tombola und die Ausgabe von Gewinnen.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, für die Aufbewahrung der Belege Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

9. Bild-, Film- und Tonaufnahmen bei der Veranstaltung

Bei der Veranstaltung fertigen wir oder von uns beauftragte Personen Bild-, Film- und Tonaufnahmen an. Wir nutzen diese Aufnahmen zur Berichterstattung über die Veranstaltung und für unsere Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auf unserer Website, in sozialen Netzwerken, in Newslettern und in Publikationen. Dabei können auch Gäste erkennbar abgebildet werden.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit §§ 22, 23 des Kunsturhebergesetzes. Unser berechtigtes Interesse besteht in der Dokumentation unserer Arbeit und in der Öffentlichkeitsarbeit für unsere gemeinnützigen Zwecke.

Sie können der Anfertigung und Verwendung von Aufnahmen, auf denen Sie erkennbar sind, jederzeit nach Art. 21 DSGVO widersprechen – vorab per E-Mail an spendengala@veto-tierschutz.de oder vor Ort gegenüber unserem Einlasspersonal. Für Einzel- und Nahaufnahmen sowie für die Verwendung zu Werbezwecken holen wir eine gesonderte Einwilligung ein.

10. Speicherdauer

Wir speichern Ihre Buchungsdaten, solange dies für die Durchführung der Veranstaltung und die Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Anschließend bewahren wir sie auf, solange Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden können; die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§§ 195, 199 BGB).

Darüber hinaus gelten gesetzliche Aufbewahrungspflichten. Buchungsbelege und Rechnungen bewahren wir acht Jahre auf (§ 147 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 4 AO, § 257 Abs. 4 HGB, § 14b Abs. 1 UStG); Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse zehn Jahre; empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre. Die Fristen beginnen jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden oder das Schreiben empfangen oder abgesandt worden ist. Während der Aufbewahrung ist die Verarbeitung eingeschränkt.

Die Einlassliste und die Angaben zu Unverträglichkeiten löschen wir spätestens zwei Monate nach der Veranstaltung, soweit sie nicht als Beleg aufzubewahren sind.

11. Empfänger Ihrer Daten

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur an die vorstehend genannten Stellen – Cloudflare, den technischen Betreiber der Buchungsseite, die Zahlungsdienstleister, die Veranstaltungsstätte und die beauftragte Serviceagentur – sowie an unsere Steuerberatung und unser Kreditinstitut, jeweils im dargestellten Umfang. Darüber hinaus geben wir Daten nur weiter, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

12. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit sowie das Recht, einer Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO nach Art. 21 DSGVO zu widersprechen. Erteilte Einwilligungen können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Ferner steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu. Für uns zuständig ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf.

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet im Zusammenhang mit der Ticketbuchung nicht statt.

13. Stand dieser Hinweise

Diese Datenschutzhinweise haben den Stand vom 9. September 2026. Wir passen sie an, wenn sich die Verarbeitung ändert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Buchung von Tickets zur Charitygala „10 Jahre VETO“ am 5. November 2026 im Hotel Hyatt Regency, Düsseldorf

§ 1 Veranstalterin, Geltungsbereich, Vertragssprache

(1) Veranstalterin und Vertragspartnerin ist die VETO Vereinigung europäischer Tierschutzorganisationen gemeinnützige GmbH, Fritz-Peters-Straße 20, 47447 Moers, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16335, vertreten durch den Geschäftsführer Filip Novakovic, E-Mail spendengala@veto-tierschutz.de (nachfolgend „VETO“).

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Erwerb entgeltlicher Tickets („Ticket“ oder „Tickets“) sowie über die Vergabe unentgeltlicher Tickets („Freitickets“) für die Charitygala „10 Jahre VETO“ am 5. November 2026 im Hotel Hyatt Regency, Düsseldorf („Charitygala“), die über die Buchungsseite www.charitygala.veto-tierschutz.de geschlossen werden.

(3) Sie gelten nicht für die Vergabe von Tischen und Ticketkontingenten an Sponsoren; hierfür gelten ausschließlich die jeweils gesondert geschlossenen Sponsoringverträge. Sie gelten ferner nicht für die Teilnahme an der Benefizauktion und an der Tombola; insoweit gelten die gesonderten Versteigerungs- bzw. Teilnahmebedingungen.

(4) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VETO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(6) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragstext

(1) Die Darstellung der Tickets auf der Buchungsseite stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Besteller wählt die gewünschte Ticketart und Ticketanzahl aus, gibt die erforderlichen Daten ein und gelangt zu einer Übersichtsseite, auf der er seine Eingaben vor dem Absenden der Bestellung nochmals prüfen und über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen sowie über die Zurück-Funktion des Browsers berichtigen kann. Mit dem Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Besteller ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Ticketvertrages ab. Bei Freitickets lautet die Schaltfläche „verbindlich buchen“.

(3) VETO bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn VETO die Bestellung ausdrücklich in Textform bestätigt (Buchungsbestätigung) oder dem Besteller das Ticket übermittelt. Beides kann in einer Nachricht zusammengefasst werden.

(4) VETO ist nicht verpflichtet, Bestellungen anzunehmen. Die Zahl der Plätze ist begrenzt; VETO kann Bestellungen insbesondere bei Erschöpfung des Kontingents oder bei Überschreitung einer Höchstabnahmemenge ablehnen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich vollständig erstattet.

(5) Der Vertragstext wird von VETO gespeichert. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufsinformation und die Datenschutzhinweise werden dem Besteller mit der Buchungsbestätigung zusammen mit den Bestelldaten als Dateianhang in Textform übersandt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch VETO erfolgt nicht.

§ 3 Leistungsumfang, Menüwahl

(1) Das Ticket berechtigt zur Teilnahme an der Charitygala „10 Jahre VETO“ am Donnerstag, dem 5. November 2026, im Hotel Hyatt Regency, Speditionstraße 19, 40221 Düsseldorf. Die Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr mit einem Empfang und endet gegen 2.00 Uhr.

(2) Im Ticketpreis enthalten sind der Empfang, das Gala-Dinner mit einem Menü in drei Gängen, alkoholfreie Getränke, Bier, Wein und ausgewählte Cocktails an der Bar, die Nutzung der Garderobe sowie das Rahmenprogramm des Abends.

(3) Nicht im Ticketpreis enthalten sind An- und Abreise, Übernachtung sowie Getränke, die nicht zu den in Absatz 2 genannten gehören.

(4) Im Buchungsvorgang kann aus den angebotenen Menüvarianten gewählt werden. Angaben zu Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien sind freiwillig; sie werden ausschließlich zum Zweck der Zubereitung und Ausgabe der Speisen an die Veranstaltungsstätte weitergegeben. Die Zubereitung erfolgt in einer Küche, in der eine Vielzahl von Zutaten verarbeitet wird; VETO kann deshalb nicht zusichern, dass einzelne Speisen frei von Spuren bestimmter Zutaten sind. Ein Anspruch auf eine bestimmte Menüvariante besteht nur, soweit sie VETO ausdrücklich bestätigt hat.

§ 4 Ticketpreis, Zahlung, Ticketübermittlung

(1) Der Ticketpreis beträgt 180,00 EUR je Ticket einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Weitere Kosten fallen nicht an; das Ticket wird elektronisch übermittelt.

(2) Der Ticketpreis ist das Entgelt für die in § 3 beschriebenen Leistungen. Er ist keine Spende. Eine Zuwendungsbestätigung wird für den Ticketpreis nicht erteilt. Freiwillige Spenden können unabhängig vom Ticketerwerb geleistet werden; hierfür stellt VETO auf Wunsch eine Zuwendungsbestätigung aus.

(3) Zur Zahlung stehen PayPal, Apple Pay und Kreditkarte zur Verfügung. Für die Nutzung dieser Zahlungsarten erhebt VETO kein zusätzliches Entgelt.

(4) VETO bedient sich zur Abwicklung der Zahlungen des Zahlungsdienstleisters Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande („Mollie“). In diesem Zusammenhang werden personenbezogene Daten des Bestellers, insbesondere die zur Durchführung der Zahlung erforderlichen Angaben, an Mollie übermittelt. Mollie verarbeitet diese Daten als eigenständig Verantwortliche. Einzelheiten enthalten die Datenschutzhinweise nach § 13.

(5) Wählt der Besteller die Zahlungsart PayPal, werden die zur Durchführung der Zahlung erforderlichen Daten zusätzlich an die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22–24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, übermittelt. Wählt der Besteller die Zahlungsart Apple Pay, werden die hierfür erforderlichen Daten zusätzlich an die Apple Distribution International Ltd., Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland, übermittelt. Beide verarbeiten diese Daten als eigenständig Verantwortliche. Einzelheiten enthalten die Datenschutzhinweise nach § 13.

(6) Der Ticketpreis ist mit Vertragsschluss fällig und vor der Veranstaltung vollständig zu zahlen. Geht der Betrag trotz Ablauf einer von VETO gesetzten angemessenen Nachfrist nicht ein, kann VETO vom Vertrag zurücktreten und das Ticket anderweitig vergeben.

(7) Die Buchungsbestätigung wird per E-Mail an die vom Besteller angegebene E-Mail-Adresse übermittelt und gilt als Ticket zum Einlass; sie ist digital auf einem Mobilgerät oder ausgedruckt vorzulegen. Ein gesondertes Ticket wird nicht ausgestellt. Der Besteller ist für die Richtigkeit der angegebenen Daten verantwortlich. Er hat die Buchungsbestätigung sorgfältig zu verwahren; die unbefugte Weitergabe oder Vervielfältigung, insbesondere die Weitergabe der Buchungsbestätigung oder der darin enthaltenen Buchungsnummer, geht zu seinen Lasten. Wird die Buchungsbestätigung mehrfach vorgelegt, berechtigt allein die erste Vorlage zum Einlass.

(8) Kann der Besteller die Buchungsbestätigung nicht mehr vorlegen, stellt VETO gegen Nachweis der Identität eine erneute Buchungsbestätigung aus. Ein Entgelt wird hierfür nicht erhoben.

§ 5 Kein Widerrufsrecht

(1) Die Teilnahme an der Charitygala ist eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung, für deren Erbringung der Vertrag einen spezifischen Termin vorsieht. Ein Widerrufsrecht besteht daher nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.

(2) Bei Freitickets besteht ein Widerrufsrecht bereits deshalb nicht, weil kein Vertrag über eine entgeltliche Leistung im Sinne des § 312 Abs. 1 BGB vorliegt.

(3) Über das Nichtbestehen des Widerrufsrechts informiert VETO gesondert vor Abgabe der Bestellung (Widerrufsinformation).

§ 6 Nichtteilnahme, keine Stornierung, Umbuchung

(1) Nimmt der Ticketinhaber an der Veranstaltung aus Gründen nicht teil, die VETO nicht zu vertreten hat – etwa wegen Verhinderung, Erkrankung, verspäteten Erscheinens oder Nichterscheinens –, bleibt der Ticketpreis geschuldet. Ein Anspruch auf Erstattung, auf ein Ersatzticket oder auf eine sonstige Kompensation besteht in diesem Fall nicht. Ein vertragliches Recht des Ticketinhabers, den Vertrag zu stornieren, zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wird nicht eingeräumt.

(2) Die gesetzlichen Rechte des Ticketinhabers bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für Rechte bei Pflichtverletzungen von VETO, für Ansprüche aus §§ 275, 323 und 326 BGB, für Rechte nach § 313 BGB sowie für die Regelungen in § 9 und § 12 dieser Bedingungen.

(3) Ist der Ticketinhaber verhindert, kann er nach Maßgabe von § 7 Abs. 2 bis spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung eine andere Person benennen, die an seiner Stelle teilnimmt.

§ 7 Personalisierung, Übertragung, Weiterverkauf

(1) Die Tickets sind personalisiert. Sie berechtigen nur die auf dem Ticket namentlich genannte Person zum Einlass. Die Personalisierung dient der Einlasskontrolle, der Tisch- und Sitzplatzplanung, der Planung der Bewirtung sowie dem Sicherheitskonzept der Veranstaltung.

(2) Die Übertragung eines Tickets auf eine andere Person bedarf der vorherigen Zustimmung von VETO in Textform. Die Zustimmung wird erteilt, sofern nicht sachliche Gründe entgegenstehen; solche liegen insbesondere vor bei gewerblichem oder gewinnorientiertem Weiterverkauf, bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung der Veranstaltung sowie bei einer Mitteilung, die später als sieben Tage vor der Veranstaltung eingeht. Die Mitteilung ist an spendengala@veto-tierschutz.de zu richten und hat die Buchungsnummer, den Namen der bisherigen Teilnehmerin oder des bisherigen Teilnehmers sowie Vor- und Nachnamen der neuen Teilnehmerin oder des neuen Teilnehmers zu enthalten.

(3) Der gewerbliche oder gewinnorientierte Weiterverkauf von Tickets, der Vertrieb über Ticketbörsen und Auktionsplattformen sowie die Verwendung von Tickets zu Werbe-, Vermarktungs- oder Verlosungszwecken ohne vorherige Zustimmung von VETO in Textform sind untersagt.

(4) Wird ein Ticket entgegen den vorstehenden Bestimmungen übertragen, weiterverkauft oder verwendet, kann VETO den Einlass verweigern und das Ticket entwerten. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht. Weitergehende Ansprüche von VETO bleiben unberührt.

§ 8 Freitickets

(1) Auf die Vergabe von Freitickets besteht kein Rechtsanspruch. VETO entscheidet über Vergabekriterien, Anzahl und Empfänger; bis zum Vertragsschluss kann VETO von der Vergabe absehen.

(2) Freitickets sind personalisiert und nicht übertragbar. Sie können nicht gegen Geld oder geldwerte Leistungen eingetauscht oder veräußert werden. § 7 Abs. 2 findet keine Anwendung; eine Umbuchung auf eine andere Person ist ausgeschlossen.

(3) Bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf ein Ersatzticket oder eine sonstige Kompensation. Erstattungsansprüche bestehen mangels Zahlung eines Ticketpreises nicht.

(4) Im Übrigen gelten diese Bedingungen für Freitickets entsprechend.

§ 9 Absage, Verlegung, Programmänderungen, höhere Gewalt

(1) Sagt VETO die Veranstaltung ab, erstattet VETO den gezahlten Ticketpreis unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, auf demselben Weg, den der Besteller für die Zahlung verwendet hat, sofern nichts anderes vereinbart wird.

(2) VETO behält sich vor, die Veranstaltung aus sachlichem Grund zeitlich oder örtlich zu verlegen, soweit dies für den Ticketinhaber unter Berücksichtigung der Interessen von VETO zumutbar ist. Das Ticket behält für den neuen Termin oder Ort seine Gültigkeit. Der Ticketinhaber kann jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Verlegung ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Ticketpreises verlangen; Absatz 1 gilt entsprechend.

(3) Änderungen des Programms, der Mitwirkenden, des Ablaufs, der Bewirtung sowie der Saal-, Tisch- und Sitzplatzeinteilung bleiben vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt und die Änderung für den Ticketinhaber zumutbar ist. Derartige Änderungen begründen keinen Anspruch auf Erstattung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Tisch- oder Sitzplatz besteht nicht, soweit er nicht ausdrücklich zugesagt ist.

(4) Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung nicht durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen; der gezahlte Ticketpreis wird nach Maßgabe von Absatz 1 erstattet. Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nur nach Maßgabe von § 12.

(5) Für Freitickets besteht in den Fällen der Absätze 1 bis 4 mangels Zahlung kein Erstattungsanspruch.

§ 10 Einlass, Hausrecht, Verhalten während der Veranstaltung

(1) Der Einlass beginnt um 19.00 Uhr. Zum Einlass berechtigt die Vorlage der Buchungsbestätigung – digital oder ausgedruckt – zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

(2) Der Zutritt ist Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres gestattet. Grund hierfür ist der Ausschank alkoholischer Getränke.

(3) Das Hausrecht wird von VETO und, soweit vereinbart, von der Betreiberin der Veranstaltungsstätte sowie deren Beauftragten ausgeübt. Den Anweisungen des Einlass- und Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

(4) VETO kann den Einlass verweigern oder von der Veranstaltung verweisen, wenn Personen den Ablauf der Veranstaltung erheblich stören, die Sicherheit anderer Gäste gefährden, erkennbar unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, in offenkundigem Widerspruch zum in § 10 Abs. 6 vorgesehenen Dresscode erscheinen (etwa in Sportkleidung oder Straßenschuhen) oder den Anweisungen des Einlass- und Ordnungspersonals trotz Aufforderung nicht Folge leisten. Ein Erstattungsanspruch besteht in diesen Fällen nicht, soweit VETO den Anlass nicht zu vertreten hat.

(5) Foto- und Filmaufnahmen durch Teilnehmer sind zu privaten Zwecken gestattet. Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken sowie deren Verbreitung bedürfen der vorherigen Zustimmung von VETO in Textform. Die Rechte abgebildeter Personen bleiben unberührt.

(6) Für die Veranstaltung gilt der Dresscode Abendgarderobe / dunkler Anzug.

§ 11 Bild-, Film- und Tonaufnahmen durch VETO

(1) VETO fertigt bei der Veranstaltung Bild-, Film- und Tonaufnahmen an oder lässt sie anfertigen und nutzt diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zur Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auf ihrer Website, in sozialen Netzwerken und in Publikationen. Dabei können auch Teilnehmer abgebildet werden.

(2) Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit §§ 22, 23 KUG; das berechtigte Interesse besteht in der Dokumentation und Bewerbung der Veranstaltung sowie in der Öffentlichkeitsarbeit einer gemeinnützigen Organisation. Ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin kann der Anfertigung und Verwendung von Aufnahmen, auf denen er oder sie erkennbar ist, jederzeit nach Art. 21 DSGVO widersprechen. Der Widerspruch kann vorab an spendengala@veto-tierschutz.de oder vor Ort gegenüber dem Einlasspersonal erklärt werden.

(3) Für Einzel- und Nahaufnahmen, die gezielt einzelne Teilnehmer zeigen, sowie für die Verwendung zu Werbezwecken holt VETO eine gesonderte Einwilligung ein.

(4) Weitere Informationen enthalten die Datenschutzhinweise nach § 13.

§ 12 Haftung

(1) VETO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von VETO.

(5) Für mitgebrachte Gegenstände haftet VETO nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3. Die Garderobe wird von VETO unentgeltlich zur Verfügung gestellt; ein Entgelt wird nicht erhoben. Für an der Garderobe abgegebene Sachen hat VETO nur diejenige Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt (§ 690 BGB); die Haftung wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt (§ 277 BGB). Absatz 1 bleibt unberührt. Wertgegenstände, Bargeld, Ausweispapiere und elektronische Geräte sollen nicht an der Garderobe abgegeben werden.

§ 13 Datenschutz

VETO verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzhinweise für die Buchungsseite, abrufbar unter www.charitygala.veto-tierschutz.de/datenschutz. Diese Hinweise beschreiben die Verarbeitung im Rahmen der Ticketbuchung und der Veranstaltung.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der Besteller als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts dieses Staates unberührt (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008).

(2) Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Moers. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) VETO ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Stand: 9. September 2026.

für die Buchungsseite der Charitygala „10 Jahre VETO“

Ein Widerrufsrecht besteht bei der Buchung von Tickets für die Charitygala „10 Jahre VETO“ nicht.

Der Vertrag betrifft die Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung, für die ein spezifischer Termin vorgesehen ist – die Veranstaltung findet am 5. November 2026 im Hotel Hyatt Regency, Düsseldorf, statt. In diesen Fällen sieht das Gesetz kein Widerrufsrecht vor (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Sie können Ihre Buchung deshalb nicht widerrufen und haben keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, wenn Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen.

Sind Sie verhindert, können Sie uns bis spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung eine andere Person benennen, die an Ihrer Stelle teilnimmt. Bitte wenden Sie sich hierzu an spendengala@veto-tierschutz.de.

Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt. Muss die Veranstaltung abgesagt werden, erstatten wir Ihnen den Ticketpreis. Wird sie verlegt, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach unserer Mitteilung die Erstattung verlangen. Einzelheiten regeln § 5, § 6 und § 9 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

VETO Vereinigung europäischer Tierschutzorganisationen gemeinnützige GmbH, Fritz-Peters-Straße 20, 47447 Moers, E-Mail info@veto-tierschutz.de